Liebe Eltern,
 
wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, wurde zum 10.01.2022 eine Covid-Testpflicht in Kitas eingeführt. Im Einzelnen gelten für die Testpflicht nun folgende Bedingungen:
 
Die Testpflicht umfasst drei Schnelltests oder zwei PCR-Tests in der Woche für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Wir haben uns für Schnelltests montags, mittwochs und freitags bzw. PCR-Tests montags und mittwochs entschieden.
Für ungetestete Kinder gilt in Kindertageseinrichtungen grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot!
Die Testungen werden den Eltern zur Durchführung im häuslichen Bereich überlassen. In diesem Fall bestätigen die Eltern der Einrichtung schriftlich, dass die Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde. Ein aktualisiertes Formular fügen wir bei. Dem pädagogischen Personal muss vor Betreten der Einrichtung das negative Testergebnis nachgewiesen werden. Sie müssen die unterschriebene Bestätigung beim Bringen des Kindes bitte dem Personal persönlich übergeben. Ansonsten besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot!
Hinweis: Die Möglichkeit der Selbsttestung gilt aber nicht für die Wiedereintrittstestungen, nachdem ein Infektionsfall in der Einrichtung aufgetreten ist. 
 
Ausnahmen von dieser Testpflicht gelten:
 
für Kinder, an denen ein COVID-19-Test aufgrund einer Behinderung nicht durchgeführt werden kann, sofern die vorliegende Behinderung und die Undurchführbarkeit durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht wird und
für bereits immunisierte Kinder, also insbesondere für bereits von COVID-19 genesene Kinder. Bei genesenen Kindern benötigen wir eine Genesenenbescheinigung. Die Erkrankung darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen, ansonsten gilt man nicht als genesen.
 
Die Nachweise für das Vorliegen der Ausnahmen sind der Kindergartenleitung bis spätestens zum 10.01.2022 vorzulegen. Die Testpflicht wird zum 10. Januar 2022 in Kraft treten. 
 
Die Erzieherinnen werden heute und morgen zunächst 6 Tests je Kind ausgeben. Diese können Sie für die ersten beiden Kindergartenwochen im Januar nutzen. Kinder, die heute und morgen nicht mehr in der Einrichtung sind, erhalten leider keine Tests. Die betroffenen Eltern bitten wir, die Tests für die erste Kindergarten-Januarwoche (10.01. – 14.01.) auf eigene Kosten zu beschaffen.
 
Wir gehen derzeit davon aus, dass wir auch in Zukunft weiterhin kostenfreie Tests zur Verfügung stellen 

Bei Auftreten einer Infektion verbleibt es zunächst bei dem Ablauf, wie in unserer E-Mail vom 12.12.2021 beschrieben. Es kann diesbezüglich zu Änderungen kommen, da das Ministerium bereits angekündigt hat, die Regelungen zum Wiedereintritt zeitnah zu ändern. Noch liegen uns keine neuen Informationen vor. Bei Auftreten einer Infektion (positiver Selbst-, Schnell- oder PCR-Test) in der Einrichtung ist die Kindergartenleitung sowie die betreuende Gruppenleitung unverzüglich zu benachrichtigen. Wir werden diese Information dann direkt an die Eltern weiterleiten. Die Information wird per E-Mail erfolgen.
Es besteht für die übrigen – nicht positiv getesteten – Kinder innerhalb derselben Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, grundsätzlich keine Quarantänepflicht, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen. Kinder mit Krankheitssymptomen dürfen den Kindergarten nicht betreten!
 
Sollten Sie daraufhin entscheiden, Ihr Kind am Folgetag in die Einrichtung zu bringen, beachten Sie bitte folgenden Hinweis:
 
Es besteht für die Kinder aus derselben Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, eine einmalige TESTPFLICHT (Schnelltest oder PCR-Test einer offiziellen Teststelle) vor Wiederbetreten der Einrichtung. Dies gilt generell auch für Schlafkinder im Kindergarten, da diese gruppenübergreifend betreut werden.
Selbsttests werden NICHT akzeptiert. Nur bei Vorlage eines negativen Testergebnisses einer offiziellen Teststelle, können wir das Kind in der Einrichtung betreuen.
In den darauffolgenden vier weiteren Werktagen (Montag bis Freitag) müssen dem pädagogischen Personal vor Betreten der Einrichtung negative Testergebnisse nachgewiesen werden. An diesen vier Tagen sind Selbsttests ausreichend. Diese sind morgens durchzuführen und mittels des beigefügten Formulars und einem Lichtbild nachzuweisen.
 
Zusammengefasst ist das Procedere wie folgt:
1. Tag nach der Information über das positive Testergebnisses eines Gruppen-/Schlafkindes: negativer Schnelltest oder PCR-Test einer offiziellen Teststelle.
2. – 4. Tag nach der Information über das positive Testergebnisses eines Gruppen-/Schlafkindes: negativer Selbsttest mit unterschriebenen Nachweisdokument und Lichtbild des Tests.
 
Wir bitten um einen ehrlichen und verantwortungsvollen Umgang mit den Tests, um die Kinder und das Personal zu schützen. Das ist unser aller Pflicht!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
-für den Vorstand-
Enzo Beathalter
2. Vorsitzenderkönnen. Sobald wir hierzu Näheres wissen, geben wir Ihnen Bescheid.
Formular-Eigenbescheinigung-taeglich

Hier der Link zu den aktuellen Coronaregeln auf der Homepage des Kultusministeriums

https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-kita

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